Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.zibnet.de veröffentlichten Webauftritt der Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur
teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die aktuelle Homepage.
 

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht
barrierefrei: 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

 

1.  Barriere

 a. Beschreibung

Die gesamte Homepage.

Die einzelnen Bereiche der Homepage entsprechen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit, da sie nicht den Vorgaben der Kapitel 6 Anforderungen an Technologien mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation und 7 Anforderungen an eingebundene Videoplayer der Norm EN 301 549 entsprechen.

 

b.    Maßnahmen

 

Die Anpassung an die Anforderungen der Kapitel 6 und 7 der EN 301 549 befindet sich derzeit in Bearbeitung.

 

 

 

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Barbara Grzelewski, info@zibnet.de, Tel. +49 471 98399 -16

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.

Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

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